für den Geburtsvorbereitungskurs
Diese AGB gelten für die Anmeldung und Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs von Meike Ernst, freiberufliche Hebamme (nachfolgend „Hebamme“),
Der Kurs wird organisatorisch über das MiteinanderHaus durchgeführt (Räume, Verwaltung, Rechnungsstellung für nicht kassenpflichtige Leistungen). Die Abrechnung der Leistungen der Hebammenhilfe nach § 134a SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt jedoch ausschließlich persönlich durch die Hebamme über ihr eigenes Institutionskennzeichen (IK), unabhängig von der Rechtsform, unter der die Praxis im Übrigen betrieben wird. Vertragspartnerin der Versicherten für die Leistungen der Hebammenhilfe ist somit die Hebamme selbst.
Vertragspartner ist die Person, die die Anmeldung vornimmt (nachfolgend „Teilnehmerin“).
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt elektronisch über das Online-Anmeldeformular der Hebamme. Das Absenden des Formulars stellt ein Angebot der Teilnehmerin dar.
Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Hebamme (Bestätigungs-E-Mail) zustande, in der die Anmeldedaten nochmals aufgeführt werden.
Mit dem Absenden der Anmeldung erkennt die Teilnehmerin die Geltung dieser AGB an. Ein wirksames Angebot kann nur abgegeben werden, wenn die Teilnehmerin die AGB zuvor durch Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert hat.
Die Hebamme behält sich vor, den Kurs aus wichtigen Gründen mit einer anderen, qualifizierten Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Eine Änderung der Vertragsparteien ist hiermit nicht verbunden.
Aus wichtigen Gründen können einzelne Kurstermine verschoben werden; die Teilnehmerinnen werden hierüber frühzeitig informiert.
Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst je Unterrichtseinheit 120 Minuten. Gesetzlich versicherte Schwangere haben pro Schwangerschaft Anspruch auf die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs im Umfang von bis zu 14 Kursstunden à 60 Minuten (entspricht 7 Unterrichtseinheiten à 120 Minuten). Es wird pro Schwangerschaft nur ein Geburtsvorbereitungskurs von der Krankenkasse übernommen.
Prüfen: Anzahl der erstattungsfähigen Kursstunden ist im Vergütungsverzeichnis (Anlage 1.1/1.3) zum Hebammenhilfevertrag geregelt und kann sich mit künftigen Vertragsanpassungen ändern.
Bei regelmäßiger Teilnahme und entsprechender Unterschrift auf der Versichertenbestätigung rechnet die Hebamme die Kursgebühren für gesetzlich versicherte Teilnehmerinnen direkt und persönlich mit der zuständigen Krankenkasse ab. Grundlage ist der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V in seiner jeweils gültigen Fassung sowie die dazugehörige, jeweils aktuelle Vergütungsvereinbarung. Der Teilnehmerin entstehen für diese Leistungen keine Kosten.
Kursstunden, an denen eine gesetzlich versicherte Teilnehmerin nicht teilnimmt, werden nicht gesondert privat in Rechnung gestellt. Nach dem im Hebammenhilfevertrag geregelten Sach- und Dienstleistungsprinzip (§ 2 Abs. 2 SGB V) dürfen der Teilnehmerin und der Krankenkasse für vertraglich geregelte Leistungen keine Mehrkosten entstehen; dies umfasst ausdrücklich auch Ausfälle für Kursstunden, an denen die Teilnehmerin nicht teilnimmt. Eine Nachholung versäumter Kursstunden ist aus organisatorischen Gründen in der Regel nicht möglich.
Da die Kursstunden inhaltlich aufeinander aufbauen, ist ein Wechsel der Teilnehmerin während eines laufenden, bereits begonnenen Kurses nicht möglich.
Die Teilnahme einer Begleitperson (Partnerin/Partner) ist eine freiwillig vereinbarte Zusatzleistung, die nicht Bestandteil der Leistungen nach § 134a SGB V ist und daher nicht automatisch von der Krankenkasse übernommen wird. Die Höhe der Partnergebühr ist der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen und wird vor Kursbeginn schriftlich vereinbart.
Die Partnergebühr ist privat zu entrichten, wahlweise per Überweisung vorab (Rechnung wird gestellt) oder in bar mit Quittungsbeleg am Kurstag; die Bankverbindung wird rechtzeitig mitgeteilt.
Die Hebamme stellt auf Wunsch eine Rechnung über die gezahlte Partnergebühr aus, die die Teilnehmerin bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen kann. Viele Krankenkassen übernehmen den Partneranteil inzwischen anteilig oder vollständig; ein Anspruch hierauf besteht gegenüber der Hebamme jedoch nicht, und sie kann keine Zusage zur Höhe einer möglichen Erstattung machen.
Für privat versicherte Teilnehmerinnen und Selbstzahlerinnen richtet sich die Gebühr nach der jeweils aktuellen Hebammen-Gebührenverordnung des Landes Hessen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Teilnehmerin erhält eine Rechnung, die sie bei ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zur Erstattung einreichen kann; eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.
Verbraucherinnen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Teilnehmerin die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
Die Widerrufserklärung ist zu richten an: Meike Ernst, Untergasse 28H, 35418 Buseck, hebamme@miteinanderhaus.eu
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Hebamme zahlt bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Widerrufserklärung bei ihr eingegangen ist, unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Hat die Teilnehmerin ausdrücklich verlangt, dass die Hebamme bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Kursteilnahme beginnen soll, und wird der Kurs sodann vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig. Wurde vor Ablauf der Widerrufsfrist nur ein Teil des Kurses erbracht und danach wirksam widerrufen, hat die Teilnehmerin der Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Kurses entspricht.
Ein ausdrückliches Verlangen der Teilnehmerin zum vorzeitigen Kursbeginn (z. B. bei Anmeldung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Kursstart) sollte gesondert und nachweisbar eingeholt werden, z. B. durch ein separates Ankreuzfeld im Anmeldeformular.
(Wenn die Teilnehmerin den Vertrag widerrufen möchte, kann sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.)
An: Meike Ernst, Untergasse 28H, 35418 Buseck, hebamme@miteinanderhaus.eu
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme am folgenden Kurs:
Bestellt am / erhalten am: _______________________
Name der Teilnehmerin: _______________________
Anschrift der Teilnehmerin: _______________________
Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________
Unabhängig vom Widerrufsrecht nach Ziffer 5 gilt für die Beendigung der Kursteilnahme außerhalb der Widerrufsfrist Folgendes:
Das bloße Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurstermin gilt nicht als Stornierung.
Ein weitergehendes Stornierungs- oder Kündigungsrecht zur vorzeitigen Beendigung des Kurses besteht nicht, außer bei einer von der Hebamme zu vertretende Pflichtverletzung.
Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht bei:
Die Hebamme kann vom Vertrag zurücktreten,
Die Teilnahme am Kurs erfolgt eigenverantwortlich.
Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind ausgeschlossen, außer bei einer Pflichtverletzung der Hebamme selbst oder einer vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwagen, Babyschalen oder sonstige von Teilnehmerinnen mitgebrachte und abgelegte Gegenstände.
Die im Rahmen der Anmeldung und Kursteilnahme erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Abrechnung mit der Krankenkasse sowie zur Kommunikation mit der Teilnehmerin verarbeitet. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: August/2026