Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die
vertraglichen Beziehungen der Hebamme Meike Ernst und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Meike Ernst und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe
nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen
wurde, z.B.
• Akupunktur
• Kurse (Säuglingspflege, prenatale Kurse, Tragekurse, Stillvorbereitung)
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über
die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
• mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
• mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt
• Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
(2) Die Hebamme/Hebammengemeinschaft verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der
Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
Eine Anmeldung zu Kursen der Hebamme kann nur elektronisch über das Anmeldeformular von Hebamio erfolgen.
Um sich anzumelden klicken Sie auf den Button „Anmelden“. Das Absenden des Formulars stellt (lediglich) ein Angebot dar; erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Hebamme (Bestätigungsemail), in der die Daten Ihrer Anmeldung nochmals aufgeführt werden, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Dieser verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bzw. des Eigenanteils. Mit dem Absenden der Kursanmeldung akzeptieren Sie die Geltung meiner AGB für diese. Sie können Ihr Angebot nur dann wirksam abgeben, wenn Sie diese AGB durch Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert haben.
Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst je Unterrichtsstunde 120 Minuten. Maximal 7 Stunden (840 Minuten) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In jeder Schwangerschaft wird nur ein Geburtsvorbereitungskurs von der Krankenkasse bezahlt.
Die Hebamme behält sich vor den Kurs aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Eine Änderung der Vertragsparteien erfolgt hierdurch nicht.
Aus wichtigen Gründen können Kursstunden verschoben werden. Eine Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.
2.1. Erstattung der Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen
Bei regelmäßiger Teilnahme, inklusive getätigter Unterschrift auf dem Abrechnungszettel, erstatten die gesetzlichen Krankenversicherer derzeit die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen der Hebammen nach §134a SGBV. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/aktuelle_dokumente/24-02-07_Uebergangsvereinbarung_Verguetungsanpassung_Hebammen.pdf)
Eine Kursstunde beträgt 8,36€/60min.
Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Hebammen in Hessen. https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HebGebVHE2016pP1
Die Hebamme stellt der Teilnehmerin am Ende des Kurses über die versäumten Kursstunden eine Rechnung. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Die Partnergebühr des Geburtsvorbereitungskurses wird von der Krankenkasse nicht automatisch übernommen und muss privat entrichtet werden. Die Höhe des aktuellen Partneranteils können Sie der Kursbeschreibung entnehmen.
Die Gebühr kann in Bar (mit Quittungsbeleg) am Tag des Kurses, sowie per Überweisung mit Rechnung vorab entrichtet werden. Die Bankdaten werden rechtzeitig mitgeteilt.
Die Hebamme stellt eine Rechnung über die Zahlung der Partnergebühr aus, die der/die Kursteilnehmer/in bei der Krankenkasse einreichen kann. Viele Krankenkassen übernehmen die Partnergebühr inzwischen anteilig oder ganz. Die Hebamme kann nicht garantieren ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.
3. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sollte der Vertragsabschluss allerdings im Zeitraum der zwei Wochen vor Kursbeginn erflogen, dann ist kein Widerruf mehr möglich.
4. Stornierung des Kurses
4.1. Allgemein
(1) Der Teilnehmein steht das Recht zu bis zu vier Wochen vor Beginn des Kurses diesen schriftlich oder per E-Mail ohne Anfallen von Kosten zu stornieren.Bis dahin bereits getätigte Zahlungen werden zurückerstattet (zB die Partnergebühr). Erfolgt keine schriftliche Stornierung, müssen die Kursgebühren in Höhe der Privat-Gebührenverordnung des Bundeslandes Hessen bezahlt werden. Es ist nicht möglich einzelne Kursstunden zu stornieren.
(2) Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Kursgebühr fällig und wird nicht von dem Krankenversicherer der Teilnehmerin übernommen. Es gilt dann die Privat-Gebührenverordnung für Hebammen des Bundeslandes Hessen als vereinbart. Außer der Platz kann noch nachbesetzt werden.
Das Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs gilt nicht als Abmeldung!
(3) Versäumte Kursstunden werden nicht ersetzt oder nachgeholt und es erfolgt keine Reduzierung des Kursentgelts. Die Kosten der versäumten Kursstunden werden der/ Teilhnehmerin in Rechnung gestellt. Der Grund der Nichtteilnahme ist unerheblich.
(4) Ein anderweitiges Stornierungs- bzw. Kündigungsrecht zur vorzeitigen Beendigung des Kurses steht den TeilnehmerInnen nicht zu, ausgenommen der zu vertretenden Pflichtverletzung durch die Hebamme.
(5) (3) und (4) findet keine Anwendung bei Vorliegen von folgenden Gründen:
(a) Die vorzeitige Entbindung.
(b) Eine schwerwiegende Erkrankung (bei ärztlicher Attestierung) der schwangeren Frau (nur für den Geburtsvorbereitungskurs gültig).
3.1.2 Kündigung durch die Hebamme
Die Hebamme kann von dem Vertrag aus folgenden Gründen zurücktreten:
(a) Vorliegen der Umstände nach 2. (4) der AGB.
(b) Die Kursleiterin kann den Kurs aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Hebamme liegt, nicht abhalten (z.B. Krankheit).
5. Haftungsausschluss
(1) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt eigenverantwortlich.
(2) Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist ausgeschlossen, mit Ausnahme einer Pflichtverletzung durch die Hebamme, sowie einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen.
(3) Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgelegte Gegenstände oder abgestellte Kinderwägen o.ä..